FIDLEG-Information

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) bieten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Consilior AG und ihre Dienstleistungen sowie die Ombudsstelle.

FIDLEG-Kundeninformation

A. Information über das Unternehmen

Adresse
Hauptstrasse 53
CH-4127 Birsfelden
+41 61 201 11 80
mail@consilior.ch
www.consilior.ch

Das Finanzinstitut wurde 2008 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Die Consilior AG ist der Aufsichtsorganisation, FINcontrol Suisse AG, unterstellt. Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen ab 1.1.2023 alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA. Die Consilior AG ist im Besitz dieser Bewilligung.

Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft Copartner Revision AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der VQF und der Copartner Revision AG finden sich nachfolgend.

Copartner Revision AG
St. Alban-Anlage 46
4052 Basel
+41 61 270 21 21
info@copartner.ch
www.copartner.ch

FINcontrol Suisse AG
c/o VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug
+41 41 763 36 00
info@fincontrol.ch
www.fincontrol.ch

Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS).

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20, 8001 Zürich
+41 44 552 08 00
info@finos.ch
www.finos.ch

B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen. Bei einem transaktionsbasierten Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Unsere Partnerbanken händigen allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.

Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

E. Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe»-Ansatz und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.